Meistens sind die überkommunalen Regionalverbände für die Ausweisung der Windkraftstandorte zuständig. Jedes Bundesland hat aus dem 2 %-Bundesziel eigene Ausbauziele.
- Kommunen können Windenergieflächen in den Flächennutzungsplänen ausweisen, wenn der Raumordnungsplan das nicht verbietet. Sie können Positivflächen für die Windenergienutzung durch die Bauleitplanung ausweisen und so den Ausbau beschleunigen.
- Der Gemeinderat kann auf den jeweiligen Regionalverband einwirken, um den Regionalplan für die Windenergie neu aufzustellen, um regionaler Potenziale (über regionale FNP) auszuweisen.