Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen

Die Reduktion der innerstädtischen Höchstgeschwindigkeit kann teilweise von der Kommune auf Tempo 20 bzw. 30 reduziert werden. Bei reduziertem Tempo entstehen deutlich weniger Emissionen.
  • Wo möglich: Tempo 20 bzw. 30 Zonen weiträumig ausweisen
  • Beitritt zur bundesweiten Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" für eine flächendeckende Ermöglichung der Tempo-Zonen