Nutzung formeller und informeller Instrumente der Stadtplanung:
- Die Flächenneuinanspruchnahme kann sehr gut im Rahmen der Bauleitplanung beeinflusst werden. Das BauGB bildet dabei die Grundlage, dort werden die formellen städteplanerischen Instrumente festgelegt.
- Entwicklung von städtebaulichen Entwicklungskonzepten zur Flächensparpolitik
Verhinderung von Versiegelung über städteplanerische Instrumente, z.B.:
- Keine Ausweitung von neuen Siedlungs- und Verkehrsflächen (insbesondere im Außenbereich)
- Beeinflussung baulicher Dichte, Nachverdichtung (Umbau/Ausbau des Dachgeschosses oder Ausbauten im Bestand)
- Städtebauliche Verträge mit privaten Investoren oder Bauherren für positive Stadtentwicklung (bspw. Umbau von Parkfläche zu multifunktionalen Grünzonen)
- Konsequente Umsetzung von Ausgleichsflächen in BLP