Kommune bezieht für alle eigenen Liegenschaften qualifizierten Ökostrom

Die Verwaltung stellt ihren Strombezug zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf die Nutzung von qualifiziertem Ökostrom um.
  • Die Kommune schreibt die Strommenge ca. alle 2–4 Jahre aus. Mit der nächsten Ausschreibung wird ein Anbieter für (qualifizierten) Ökostrom gesucht.
  • Die ausgewählten Anbieter müssen mindestens folgende Kriterien erfüllen: Neuanlagenquote oder Reinvest eines Gewinnanteils in Neuanlagen (beides dient dem Ausbau von EE-Anlagen), kein Einkauf von fossil erzeugtem Strom.